VKG 1.5 VKG 2.8

Intervention

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen unterstützen die Feuerwehren mit jährlich CHF 260 Millionen. Deren Beiträge fliessen in die Ausbildung, die Fahrzeuge sowie Ausrüstungen und Materialien. Dies führt zu einem optimierten Personen- und Sachwertschutz. Je schneller und professioneller die Feuerwehren bei Bränden oder Naturereignissen intervenieren, umso tiefer fallen die Schäden aus.

Die Intervention als Kernaufgabe der Feuerwehr

Die Feuerwehren haben sich längst zu multifunktionellen Dienstleistern entwickelt. Bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen, Unfällen oder ABC-Ereignissen intervenieren die Feuerwehrmänner und -frauen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten rund um die Uhr. Sie machen dies entweder als Angehörige einer Miliz- oder einer Berufsfeuerwehr.

Feuerwehr Koordination Schweiz

Die Kantone sind seit 1848 für die Regelung und die Organisation der Feuerwehren zuständig. Die in den Kantonen verantwortlichen Stellen werden als Feuerwehrinstanzen bezeichnet. In jenen Kantonen mit Gebäudeversicherungen sind die entsprechenden Aufgaben diesen übertragen. In den anderen Kantonen und im Fürstentum Lichtenstein ist eine kantonale Verwaltungsstelle hierfür zuständig. Die Feuerwehrinstanzen sind zuständig für die Ausbildung der Feuerwehrleute und sie führen die Feuerwehren in organisatorischer, sicherheitstechnischer sowie administrativer Hinsicht. Zudem übernehmen die Feuerwehrinstanzen und damit namentlich auch die Gebäudeversicherungen weitgehend die Finanzierung der Ausbildungen sowie von Fahrzeugen, Materialien, Ausrüstungen sowie Löschwasserversorgungen.

Die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) stellt die Koordination und Behandlung politischer, organisatorischer, fachlicher und finanzieller Fragen für das Feuerwehrwesen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein sicher.

Feuerwehr Koordination Schweiz

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