Dank dem Brandschutz sowie der Elementarschadenprävention minimieren die KGV die finanziellen Schäden ihrer Versicherten auf wirksame Weise. Die Bereiche Prävention, Intervention und Versicherung ergänzen einander zum Vorteil der Versicherten. Die Wechselwirkungen des Schutzsystems führen zu einem ausgesprochen günstigen Schadenverlauf.
Broschüre "Solidarität schafft Sicherheit"
In der Schweiz erfüllen die Kantonalen Gebäudeversicherungen einen öffentlichen Auftrag. Erfahren Sie mehr darüber.
Öffentlicher Auftrag
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Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) schützen Mensch, Tier und Gebäude vor Schäden. Sie sichern im Schadenfall die Existenzgrundlage der Hauseigentümer.
Die KGV sind in ihren Kantonen integrale Dienstleister und bieten einen „dreifachen Schutz“:- Mit der Prävention gegen Feuer- und Elementarschäden werden Schäden verhütet (Schadenverhütung).
- Mit der Intervention der Feuerwehren werden auftretende Schäden vermindert (Schadenminderung).
- Mit dem umfassenden Versicherungsschutz werden Feuer- und Elementarschäden gedeckt (Schadenerledigung).
Der dreifache Schutz garantiert einen optimierten Personen- und Sachwertschutz sowie günstige Prämien
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Die drei Schutzaufgaben der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV)– die Schadenverhütung, die Schadenbekämpfung und Schadenerledigung –wirken positiv aufeinander: Investitionen in die Prävention bei Feuer- und Naturgefahren sowie in die Schadenbekämpfung bei der Feuerwehrausbildung und in Feuerwehrfahrzeuge, –material und -ausrüstung senken sowohl die Schadenquote als auch die Schadenkosten. Dies führt zu einem optimierten Personen- und Sachwertschutz sowie zu günstigen Versicherungsprämien.
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Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) sind öffentlich-rechtliche Versicherungsträger. Sie sind mit Service Public-Aufgaben betraut und richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, die demokratisch entstehen.
Die KGV lösen das Problem der Negativauslese in Versicherungsbeständen. Jeder Gebäudeeigentümer wird automatisch versichert und geniesst einen umfassenden Versicherungsschutz. Unabhängig der Risikogefährdung seines Gebäudes bleibt die Prämienhöhe im jeweiligen Kanton gleich tief. Der Deckungsbereich der versicherten Schäden ist praktisch unbegrenzt.
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Eine Kantonale Gebäudeversicherung (KGV) deckt die staatliche Risikovorsorge ab. Sie hat ein grundlegendes Interesse an Präventionsmassnahmen und wird deren Einhaltung verfolgen. Dadurch reduziert sie den Umfang der potentiellen Schadenhöhen. Als Service Public Unternehmen fallen keine Marketingkosten bei den KGV an, es werden keine Gewinne ausgeschüttet und die allgemeinen Verwaltungskosten sind tendenziell geringer. Die Förderung in die Prävention zusammen mit einer effizienten Verwaltung führen zu tiefen Kosten und somit zu tieferen Prämien im Vergleich zu einem Wettbewerbsmarkt.
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Durch den öffentlich-rechtlichen Status sind die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) verpflichtet, alle Aktivitäten auf eine Rechtsgrundlage abzustützen. Insbesondere befolgen sie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismässigkeit. Die KGV wirken als ein dem Allgemeininteresse und Gemeinwohl verpflichtetes System des „dreifachen Schutzes“. Durch die Verbindung der obligatorischen Versicherung mit hoheitlichen Aufgaben in der Schadenverhütung und -bekämpfung schafft dieses Dienstleistungssystem einen unverzichtbaren Pfeiler der öffentlichen Sicherheit.
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Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) finanzieren sich durch
- Prämieneinnahmen
- Erhebung von Beiträgen für die Prävention und Intervention
- Erträge aus den Finanzmärkten.
Als nicht-gewinnorientierte Unternehmen streben die KGV ein mittelfristig ausgeglichenes Geschäftsergebnis an. Gewinne werden nicht ausgeschüttet. Sie werden entweder den Reserven zugeteilt oder in Form von Rückerstattungen den Gebäudeeigentümern zurückgeführt. Die KGV geniessen keine finanziellen Staatsgarantien.
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Der Prämientarif berechnet sich auf Grundlage des durchschnittlichen Geschäftsganges der Versicherungssparte einer Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV). Insbesondere die durchschnittliche Schadenerwartung aus dem Kerngeschäft der Feuer- und Elementarschadenversicherung ist hierbei ausschlaggebend. Währendem die Belastungen aus den Feuerschäden wenig Schwankungen aufweisen und seit Jahrzenten – dank der Prävention – stabil bzw. eine fallende Tendenz aufweisen, bringen die Elementarschäden höhere Schwankungen mit sich. Das Eintreten oder Ausbleiben von Schadenereignissen führt in der Folge zu kurzfristigen Abweichungen von dieser Durchschnittsbetrachtung. Aufgrund schadenarmer Jahren und folglich günstiger Geschäftsgänge können Überschüsse entstehen, die den Reserven zugeteilt oder in Form von Rückerstattungen den Gebäudeeigentümern zurückgeführt werden. Von den bereits tiefen Prämien fliessen rund 30 % in die Prävention und Intervention; also eine Entlastung der Steuerzahler.
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Reserven bemessen sich auf Grundlage der Risiken in den entsprechenden Kantonen. Diese Risiken wiederum sind unter Berücksichtigung von grossen „Katastrophenereignissen“ zu beurteilen. Hierbei kann es sich um grosse Einbrüche bei den Finanzanlageergebnissen beispielsweise infolge Finanzkrisen handeln. In erster Linie dienen die Reserven allerdings zur Bewältigung grosser Schadenereignisse. Finanzreserven müssen so ausgestaltet sein, dass auch sehr grosse Schadenereignisse ohne Leistungsbegrenzung und zur vollen Zufriedenheit der Kunden erfüllt werden können. In einem Katastrophenfall ist es sowohl für die Hauseigentümer als auch für die gesamte Volkswirtschaft von existentieller Bedeutung, dass die finanzielle Abgeltung der Schäden rasch beglichen wird.