Die Nutzung des Labels ist nur zugelassen, wenn
- die Anerkennung bzw. Technische Auskunft endgültig von der VKF erteilt wurde,
- der VKF ([email protected]) ein Gut zum Druck (oder ein digitales Äquivalent) der konkreten Verwendung des Labels vorgelegt wurde und
- dieses von der VKF genehmigt wurde.
In jedem Fall massgeblich ist das Reglement zum Label VKF. Bei Zuwiderhandlung gegen das Reglement kann das Recht zur Nutzung des Labels dauerhaft entzogen werden. Bei Missbrauch behält sich die VKF sämtliche juristischen Schritte vor. Der Missbrauch geschützter Marken ist zudem strafbar (Art. 61 ff. MSchG).