16. Dezember 2024

Die Vereinigung Kantonaler Ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen begrüsst den Bun­des­rats­ent­scheid zur Even­tu­al­ver­pflich­tung Erdbeben / Bundesrat unterstützt innovative Fi­nan­zie­rungs­lö­sung für das Erdbebenrisiko

Das Erdbebenrisiko in der Schweiz ist beträchtlich. Laut dem Schweizerischen Erdbebendienst an der ETH können Erdbeben über einen Zeitraum von 100 Jahren allein an Gebäuden und ihren Inhalten Schäden von 11 bis 44 Milliarden Schweizer Franken verursachen. Umso bedenklicher ist es, dass rund 85 Prozent der Schweizer Gebäudeeigentümer/innen gegen Erdbeben finanziell nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zerstörung von «Hab und Gut» wird für viele Personen existenzbedrohend sein. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt.

Gemeinsam mit dem Bundesrat ist die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) überzeugt, dass die Einführung einer Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV) den Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz verstärkt. Sie bietet einen fairen und effizienten Mechanismus zur Finanzierung von Erdbebenschäden. Zudem schützt eine EVV sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft ohne jährlich wiederkehrende Belastung der Versicherungsprämien. Solange keine Erdbebenschäden auftreten, werden bei der Gebäudeeigentümerschaft auch keine Zahlungen erhoben. Erst nach einem schweren Erdbeben soll der Bund zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden die Kompetenz erhalten, von den Gebäudeeigentümer/innen in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser beträgt maximal 0,7 % ihres Gebäudeversicherungswertes. Damit würden künftig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden an Gebäudeeigentum zur Verfügung stehen. Die EVV ist somit eine kostengünstige Lösung. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Gebäudeeigentümer/innen tragen im Schadenfall gemeinsam zur Finanzierung bei. Die finanzielle Hilfe kommt dann ganz gezielt den Betroffenen zugute.

Die rasche Bereitstellung von Mitteln ermöglicht einen raschen Wiederaufbau nach einem schweren Erdbeben. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Folgen minimiert. Jeder Tag ohne Wiederaufbau würde den volkswirtschaftlichen Schaden vergrössern. Michael Wieser, Direktor der VKG erachtet die EVV als ein äusserst innovatives Produkt. Es eigne sich für Gefahren, die sehr selten auftreten, jedoch ein sehr hohes Schadenausmass hervorrufen. Diese Ausgangslage mache es bei Erdbeben für die Kantonalen Gebäudeversicherungen und die Privatassekuranz äusserst schwierig, eine flächendeckende Versicherung zu vertretbaren und stabilen Prämien anzubieten. Der über die Jahre kaum gestiegene Anteil an bei der Privatassekuranz gegen Erbebenschäden Versicherten und die dort häufig anzutreffende Leistungsbegrenzung bei schweren Erdbeben verdeutliche, dass die EVV-Lösung in der Schweiz der beste und preiswerteste «Schutzschild» sein wird.