17. Januar 2024

Finanzieller Schutz vor den Folgen eines Erdbebens / Innovative Erdbeben-Vorsorgelösung vom Bundesrat in der Vernehmlassung

85 Prozent der Gebäudeeigentümer/innen stehen nach einem schweren Erdbeben ohne Versicherungsdeckung da. Diesem existenzbedrohenden Umstand wollen die Kantonalen Gebäudeversicherungen Abhilfe schaffen. Im Rahmen der Swissbau 2024 organisierte die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) am 16. Januar 2024 eine Paneldiskussion «Erdbeben – wie gut ist die Schweiz vorbereitet». Die Antwort fiel eindeutig aus. Im Falle eines schweren Erdbebens ist die Schweiz bei der Finanzierung des Wiederaufbaus privater Gebäude kaum vorbereitet. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf. Die Lösung heisst Eventualverpflichtung Erdbeben (EVV). Anfangs Dezember 2023 eröffnete der Bundesrat dazu die Vernehmlassung.

Statistisch gesehen erlebt jede Person in der Schweiz im Laufe ihres Lebens mindestens ein Erdbeben, das ernste Schäden verursacht. Gemäss der nationalen Risikoanalyse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz gehören Erdbeben nebst Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken der Schweiz. Laut dem Schweizerischen Erdbebendienst an der ETH können Erdbeben über einen Zeitraum von 100 Jahren in der Schweiz allein an Gebäuden und ihren Inhalten Schäden von 11 bis 44 Milliarden Schweizer Franken verursachen. Gerade einmal 15 Prozent der Gebäudeeigentümer/innen verfügen aktuell in der Schweiz über eine Erdbebenversicherung. Deshalb ist zur finanziellen Vorsorge auf ein Erdbeben die EVV die bestmögliche und vor allem kostengünstigste Lösung. Solange es zu keinen Schäden durch Erdbeben kommt, wird auch keine Zahlung eingefordert. Erst nach einem Erdbeben wird bei allen Eigentümer/innen ein Beitrag fällig. Dieser beträgt maximal 0,7 % des Gebäudeversicherungswertes. Damit stehen aktuell rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden an Gebäudeeigentum zur Verfügung. Bei der EVV handelt es sich somit nicht um eine Versicherung. Die EVV ist eine Regelung, wie die finanziellen Mittel bereitgestellt und verteilt werden. Die Eigentümer/innen müssen Gewissheit haben, dass die Schäden an ihren Gebäuden übernommen werden. Dank der landesweiten Solidarität unter den Gebäudeeigentümer/innen ist die Eventualverpflichtung wesentlich günstiger als eine klassische Versicherungslösung. Die entsprechende Vernehmlassung zum Modell EVV läuft bis 22. März 2024.

Jeder Tag nach einem Erdbeben ohne Wiederaufbau würde den volkswirtschaftlichen Schaden erhöhen. Bei der Schadenerhebung unterstützt schweizweit die seit Oktober 2023 einsatzbereite Schadenorganisation Erdbeben. Mit neuen mobilen Applikationen können Expertinnen und Experten nach einem Erdbeben sämtliche Schäden und Informationen zu einem Ereignis schnell aufnehmen und die Kosten für den Wiederaufbau einschätzen. 

Nach Einführung der EVV wäre die Schweiz zukünftig auch auf die finanziellen Folgen eines Erdbebens vorbereitet. Da der Ersatz von beschädigtem Privateigentum keine Staatsaufgabe ist, bietet die EVV die Lösung finanziell existenzbedrohender Herausforderungen vieler Bürger/innen im Erdbebenfall. Ein rascher Wiederaufbau mildert den volkswirtschaftlichen Schaden. Da die Finanzierung geklärt ist, kann im Falle eines Ereignisses der Aufbau schneller an die Hand genommen werden. Das liegt nicht nur im Interesse der Gebäudeeigentümer/innen, sondern der gesamten Schweizer Volkswirtschaft.

Schweizerischer Erdbebendienst
Schadenorganisation Erdbeben