17. Juni 2019

Unterirdischer Gütertransport: Einige Grundsätze sind gesetzlich zu verankern

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2019 die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport eröffnet. Es bezweckt, die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen zu schaffen. Die Vernehmlassung soll zudem zeigen, ob Cargo sous terrain (CST) seitens der politischen und wirtschaftlichen Akteure die nötige Unterstützung hat. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wird der Bundesrat entscheiden, ob er das Projekt CST und die Schaffung einer Gesetzesgrundlage weiter unterstützt. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 10. Juli 2019.

Grundsätzlich einverstanden mit der Regelung einer neuen Gütertransportform auf Basis des Projekts von Cargo sous terrain (CST). Einige Grundsätze müssen noch berücksichtigt und gesetzlich verankert werden.

Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherung begrüsst grundsätzlich den Vorschlag, beantragt jedoch die Regelung von noch offenen Punkten:

  • Versicherungspflicht: Soweit es um Gebäude im Sinne der kantonalen Gebäudeversicherungsgesetze geht, sollten die Betreiberinnen unterirdischer Gütertransportanlagen den Vorschriften der Kantone und Gemeinden über die Versicherungspflicht unterworfen sein
  • Zuständigkeit der Einsätze der Wehrdienste: Die Betreiberinnen von unterirdischen Gütertransportanlagen sollten sich an den Vorhaltekosten der Wehrdienste beteiligen in dem Masse, in dem die Wehrdienste Leistungen für Einsätze in den dem unterirdischen Transport dienenden Anlagen erbringen
  • Kompetenzverteilung: Die Kompetenzen von Bund und Kantonen müssten klar geregelt werden, um spätere Unklarheiten und Diskussionen zu vermeiden. Im Bereich des Brandschutzes darf keine Kompetenzverschiebung an den Bund stattfinden
  • Schäden an Gebäuden infolge Bau, Betrieb oder Rückbau: Für solche Schäden an unterirdischen Gütertransportanlagen haben die Betreiberinnen finanzielle Sicherheiten zu leisten

Stellungnahme