Warum Erdbeben ein Risiko für die ganze Schweiz bilden und die Eventualverpflichtung im Ernstfall wirkungsvolle und kostengünstige Hilfe bietet
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Erdbeben treten selten auf, verursachen aber riesige Schäden. Gemäss dem Schweizerischen Erdbebendienst (SED) können starke Erdbeben jederzeit und überall in der Schweiz auftreten. Sie verursachen Schäden an Gebäuden und ihren Inhalten zwischen 11 und 44 Milliarden Schweizer Franken. Die Finanzierung des Wiederaufbaus wird für viele private Hauseigentümer/innen, Gemeinden und Städte zur existenziellen Herausforderung. Insbesondere Banken und Pensionskassen sind betroffen: Hypotheken können nicht zurückbezahlt werden, und die Immobilienportfolios der Pensionskassen werden verringert.
Die Vorbereitung auf mögliche Ereignisse ist zentral, damit Schäden begrenzt werden können und der Wiederaufbau nach einem Erdbeben rasch vorankommt. Dazu gehört auch eine Regelung, wie die finanziellen Mittel bereitgestellt und verteilt werden. Die Eigentümer/innen müssen Gewissheit haben, dass die Schäden an ihren Gebäuden übernommen werden. Private und Unternehmen sollen in der betroffenen Region bleiben können. Dank der landesweiten Solidarität unter den Gebäudeeigentümer/innen ist die Eventualverpflichtung wesentlich günstiger als eine klassische Versicherungslösung.
Warum die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen die «Eventualverpflichtung Erbeben» unterstützt.
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Nur 15 % der Gebäude sind heute gegen Erdbeben versichert. Das ist nachvollziehbar: Für wen macht es Sinn, während Jahrzenten hohe Versicherungsprämien für ein sehr seltenes Risiko zu bezahlen?
Alternativ dazu könnte im Ernstfall theoretisch auch der Staat einspringen und den Gebäudewiederaufbau finanzieren. Doch Staatsausgaben werden über Steuern finanziert. Es stellt sich die Frage was vorzuziehen ist: Nachträgliche Steuererhöhungen oder eine einmalige und solidarische Abgabe im Ernstfall?
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Mit der Einführung einer Eventualverpflichtung fallen die Prämienzahlungen für private Erdbebenversicherungen weg – ein grosses jährliches Einsparungspotential. Nur bei einem starken Erdbeben wird einmalig ein begrenzter Betrag für alle Gebäudebesitzer/innen fällig.
Beispiel: Für ein Einfamilienhaus mit einem Gebäudeversicherungswert von CHF 500'000 sind dies maximal CHF 3'500 (0.7%). Damit wären nach einem Erdbeben in der Schweiz rasch 22 Milliarden Schweizer Franken für die Finanzierung des Wiederaufbaus verfügbar.
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In den Gebäuden steckt meist der grösste Teil des Vermögens. Mit der Eventualverpflichtung haben alle Eigentümer/innen die Sicherheit, dass ihre Existenzgrundlage gedeckt ist. Die eingesparten Prämien für Erdbebenversicherung des Gebäudes können für die Versicherung von Hausrat und Geschäftsinventar oder von Schäden durch Betriebsunterbruch oder Mietertragsausfall eingesetzt werden. Die Eventualverpflichtung, je nach Bedarf ergänzt mit privaten Zusatzversicherungen, bietet somit einen optimalen Schutz.
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85 % der Gebäude sind für Schäden durch Erdbeben nicht versichert. Deren Besitzer/innen wären auf sich alleine gestellt. Mit Privatversicherungen alleine kann ein solch seltenes Ereignis wie ein Erdbeben nicht umfassend gedeckt werden. Denn würden sich alle Eigentümer/innen für eine private Erdbebenversicherung entscheiden, wäre dies nur zu deutlich höheren Prämien möglich, wenn überhaupt. Bereits heute haben einzelne Privatversicherer Leistungsbegrenzungen in ihren Versicherungsbedingungen.
Ob alt oder neu, alle Gebäude sind betroffen: Erdbebensicheres Bauen (Baunorm SIA 261) hat den Personenschutz zum Ziel. Das heisst, dass ein Gebäude während eines Bebens nicht einstürzen darf. Es kann aber trotzdem schweren Schaden nehmen.
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Nach einem Erdbeben wird sich der Staat um die Verletzten und Schutzsuchenden sowie um die Sicherstellung und Instandsetzung der Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur kümmern. Er wird seine finanziellen Mittel also vor allem in den Wiederaufbau der Infrastruktur stecken, weil dies seine Staatsaufgabe ist. Im Gegensatz dazu ist die Finanzierung des Wiederaufbaus von Privateigentum keine Staatsaufgabe.
Obwohl Erdbeben gemeinsam mit Pandemie und Strommangellage zu den drei grössten Risiken der Schweiz zählen, sind deren Auswirkungen nicht direkt vergleichbar. Bei den staatlichen Interventionen etwa zur Rettung von Banken und Energieversorgungsunternehmen wurden Garantien, Bürgschaften und ähnliches vom Bund gewährt. Es floss aber kaum Geld. Im Fall der Pandemie wurden zusätzlich die Sozialversicherungen aktiv. Bei einem Erdbeben reichen Garantien aber nicht mehr aus. Hier muss rasch sehr viel Geld fliessen. Der Bund kann sich dabei auf keine gesetzliche Grundlage abstützen. Diese zu erarbeiten benötigt Zeit, die für den raschen Wiederaufbau verloren geht.
Wenn der Staat schlussendlich doch den Wiederaufbau privater Gebäude finanzieren wollte, würden dadurch Steuererhöhungen für Alle resultieren. Doch warum sollte die breite Bevölkerung und insbesondere Mieterinnen und Mieter sich an Kosten für den Wiederaufbau von privaten Gebäuden beteiligen? Und wenn die öffentliche Hand den Wiederaufbau mit Aufnahme von Schulden finanziert, wird die finanzielle Last auf nachfolgende Generationen übertragen. Beide Möglichkeiten einer Finanzierung durch die öffentliche Hand, durch Steuererhöhungen oder durch Aufnahme von Schulden, wären in höchstem Mass unsolidarisch.
Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherung unterstützt die in der Vernehmlassung des Bundesrates vorgeschlagenen solidarische Lösung einer Eventualverpflichtung Erdbeben. Sie ermöglicht den günstigsten und umfassendsten Schutz von Gebäuden für Schäden durch Erdbeben. Mit ihr lassen sich Versicherungsprämien über Jahrzehnte einsparen oder zielgerichteter einsetzen. Die Eventualverpflichtung stellt sicher, dass sich die öffentliche Hand auf die Wiederherstellung der Infrastruktur konzentrieren kann und sich nicht um die Finanzierung von Privateigentum kümmern muss.