Als am 26. Mai 2009 ein schwerer Hagelzug über den Kanton Thurgau hinwegzog und Gebäudeschäden in der Grössenordnung von rund 47 Mio. CHF hinterliess, war von Seiten des IRV rasch klar, dass eine vertiefte Analyse dieser Schäden vorgenommen werden sollte. Nur zwei Monate später, am 23. Juli 2009, wütete ein weiteres ausserordentlich schweres Gewitter insbesondere über der westlichen Schweiz und verursachte Gebäudeschäden von gegen 270 Mio. CHF. Es war daher naheliegend, auch die Schäden dieses Ereignisses in die Untersuchung einzubeziehen.
Die zu Tausenden eingehenden Schadenmeldungen stellten die betroffenen Gebäudeversicherungen vor grosse Herausforderungen: Ihre Mitarbeitenden leisteten Überstunden und Wochenendeinsätze, bereits pensionierte Schadenschätzer wurden reaktiviert. Vereinzelt wurden gar neue Stellen geschaffen, um die Spitzenbelastung bewältigen zu können. Dennoch beschwerten sich Kunden darüber, nach der Erhebung durch den Schadenschätzer über Monate nichts mehr von der Gebäudeversicherung gehrt zu haben. Dies war nicht zuletzt eine Folge der Prioritätensetzung: Durchschlagene Dächer standen zuoberst auf der Dringlichkeitsliste der Gebäudeversicherungen, Kunden mit beschädigten Raffstoren mussten sich wohl oder übel gedulden. Doch selbst wenn die Gebäudeversicherung schliesslich grünes Licht für die Schadenvergütung gegeben hatte – genauso ausgelastet waren auch die Firmen in der Region, welche die von der Gebäudeversicherung gutgeheissenen Reparaturen anschliessend hätten ausführen sollen. Kurz: Es handelte sich in jeder Beziehung um aussergewöhnliche Ereignisse.
Hagel 2009